Mittwoch, 13. August 2008
Selbstverpflichtung der Industrie zu GVO
(sc) Beim Treffen der Vertragsstaaten zum Protokoll über die Biologische Sicherheit (MOP4) stellten führende Pflanzenbiotechnologie-Unternehmen freiwillig die Selbstverpflichtung "Compact" vor. In dieser rechtlich bindenden Selbstverpflichtung wird der Ausgleich für nachweislich durch gentechnisch veränderte Organismen (GVO) verursachte Schäden für die biologische Vielfalt geregelt. Zu den Unterzeichnern gehören die Unternehmen BASF, Bayer Crop Sciences, Dow Agro Sciences, Du Pont, Monsanto und Syngenta. mehr.
Quelle: AgroNews des LID.CH Landwirtschaftlicher Informationsdienst (www.landwirtschaft.ch) vom 14.05.2008